Konditionen nach dem Heilpraktikergesetz
Meine Klienten sind Selbstzahler*innen. Therapie, Beratung, Seminare und Gruppenstunden werden nach in Anspruch genommener Zeit abgerechnet. Das Honorar ist am Ende jeder Stunde bar zu begleichen. Sie erhalten dafür eine Rechnung. Von manchen Krankenkassen oder Zusatzversicherungen wird die Behandlung im Rahmen der Erstattung für Heilpraktiker ganz oder teilweise erstattet. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherung. Bei einem persönlichen Gespräch besprechen wir Ihr Anliegen und die für Sie individuelle, passende Vorgehensweise.
Honorar
Einzeltherapie 60 Minuten 80€
Einzeltherapie 90 Minuten 100€
Paartherapie 90 Minuten 120€
Termine und Kosten außerhalb der Praxis nach Absprache
Beratung am Telefon 15 Minuten 15€
Beratung zB für Angehörige in der Praxis 60 Minuten 60€
Bei einer Beratung kommen noch 19%Mwst dazu
Falls Du noch Schüler*in oder in der Ausbildung bist, spreche mich gerne an. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Menschen mit seelischen Problemen sollten auch dann Unterstützung und Hilfe erhalten, wenn sie finanziell nicht gut aufgestellt sind. Daher ist es mir wichtig, dass Du weißt, dass ich auch ein soziales Honorar anbiete. Bitte sprich mich hierzu mit der Terminvereinbarung an, da ich nur eine gewisses Kontingent an Beratungen dieser Art anbieten kann.
Dauer der Psychotherapie
Die Dauer und Häufigkeit der einzelnen Therapiestunden hängt vom Therapieziel und der Art der Beschwerden ab. Gemeinsam besprechen wir den Therapieplan und die zeitlichen Abstände der Therapiestunden.
Eine Therapiestunde dauert in der Regel 60 Minuten. Es kann aber auch nach vorheriger Absprache eine andere Vereinbarung getroffen werden.
Bitte beachten Sie, dass Termine die nicht rechtzeitig (innerhalb 48 Std.) abgesagt werden in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.
Gerne biete ich Ihnen auch einen Überbrückungsplatz an, wenn Sie auf der Warteliste bei einem /einer approbierten Kollegen / Kollegin stehen.
Vorteile Selbstzahler*innen
. schnelle Hilfe, da keine langen Wartezeiten auf Termine
. Ratsuchende haben nicht immer eine psychische Störung (soll die Krankenkasse bezahlen, muss eine psychische Störung vorliegen und bescheinigt werden)
. Sie bestimmen selbst die Häufigkeit der Termine
. Keine zeitliche Begrenzung der Termine (Krankenkassen genehmigen nur eine gewisse Stundenanzahl)
. Keine Gutachten an Ihre Krankenkasse
. Termine nach Bedarf
. Keine Datenweitergabe an Ihre Krankenkasse und Versicherungen
. Sie können Therapiekosten, die Sie privat zahlen, als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen.
Termine
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Wenn Sie mich persönlich nicht erreichen, bitte eine kurze Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Ich werde mich dann umgehend bei Ihnen melden.
Mein Tun hat ein Ziel:
Sie zu einem befreiten, sinnerfüllten und mutigen Leben zu begleiten, sich selbst und andere liebevoll zu begegnen und auch die schwierigen Situationen im Leben gestärkt und geschützt zu meistern.
Ein Weg entsteht indem man ihn geht.
Ich freue mich, Sie bei einem Erstgespräch kennenzulernen.